Liebigschule
Gießen
Gymnasium der
Universitätsstadt Gießen
Bismarckstr. 21
35390 Gießen
Schulordnung der Liebigschule Gießen
Neu beschlossen durch die Schulkonferenz am 28.05.2024. Gültig ab dem Schuljahr 2024/25.
Herzlich willkommen in der Liebigschule.
Gegenwärtig besuchen etwa 1250 Schülerinnen und Schüler die Liebigschule in Gießen. Dazu kommen Lehrkräfte, Eltern, Sekretärinnen, Hausmeister, Reinigungskräfte und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Alle zusammen tragen zur erfolgreichen Arbeit unserer Schule bei. Das Zusammenleben von so vielen Menschen gelingt nicht ohne gegenseitigen Respekt und eingehaltene Absprachen und Regeln. Mit dem Eintritt in die Liebigschule akzeptieren die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte und die Eltern die Regeln, die in dieser Schulordnung zusammengefasst sind.
Klassenleitungen sowie Tutorinnen und Tutoren besprechen die Inhalte dieser Schulordnung mit den Schülerinnen und Schülern in geeigneter Form jedes Mal dann, wenn sie eine Lerngruppe neu übernehmen.
Der Unterricht in einer Schule ist eine gemeinsame Aufgabe von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften. Jede und jeder einzelne ist für eine gute Unterrichtsatmosphäre verantwortlich. Dazu gehören gegenseitige Rücksichtnahme und das selbstständige und regelmäßige Erledigen von Aufgaben.
Der Unterricht beginnt um 7:45 Uhr. Je nach Stundentafel gibt es in den Jahrgängen eine 45 minütige Mittagspause.
Im Rahmen der durch das Land Hessen bereitgestellten Mittel und der aktuellen Personalsituation sichert die Schule für die Jahrgänge 5 bis 7 eine verlässliche Schulzeit von der 1. bis zur 6. Stunde zu.
Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Pünktlichkeit ist eine der Voraussetzungen für sein Gelingen. Sollte die Lehrkraft zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht bei der Lerngruppe sein, informiert eine Schülerin oder ein Schüler die Schulleitung oder das Sekretariat.
Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte sind verpflichtet, sich im Laufe des Schultags (d.h. in der Regel bis ca. 13:00 Uhr) über Abweichungen vom regulären Stundenplan zu informieren. Dazu dienen die digitalen Vertretungspläne im Lehrerzimmer, im Eingangsbereich des C-Hauses und in der Cafeteria. Die Pläne können auch auf IServ eingesehen werden.
Die Klassen können in Absprache mit der Klassenleitung folgende Ämter einteilen: Tafeldienst und Klassenordnungsdienst. Der Klassenordnungsdienst ist außer für die Sauberkeit im Raum auch für sinnvolles Lüften, Heizen und Beleuchten zuständig.
Klassen und Tutorengruppen wählen ihre Sprecherinnen und Sprecher sowie deren Stellvertreter und -innen.
Alle Schülerinnen und Schüler führen einen Schulplaner, der für das Eintragen von Entschuldigungen und Hausaufgaben sowie gegenseitige Mitteilungen genutzt werden soll. Der Schulplaner ist immer mitzuführen.
Bei Fehlzeiten von mehr als drei Tagen von Schülerinnen und Schülern ist per Mail die Klassenleitung zu informieren.
Sollte das Kind auch in der Nachmittagsbetreuung sein, so ist dies telefonisch oder per Mail bis 8:30 Uhr dem Sekretariat (sekretariat@liebig.schule) mitzuteilen. Telefonische Abmeldungen oder Abmeldungen per Mail ersetzen allerdings die schriftliche Entschuldigung nicht. Entschuldigungen werden in den Schulplaner eingetragen bzw. dort gesammelt. Oberstufenschülerinnen und -schüler legen ihre Entschuldigung der betroffenen Fachlehrkraft zur Unterschrift vor. Für Fehlzeiten und Fehltage muss zur nächsten Unterrichtsstunde nach der Rückkehr in die Schule eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden. Fachlehrkräfte der Oberstufe informieren rechtzeitig die zuständige Tutorin oder den zuständigen Tutor über häufiges Fehlen von Schülerinnen und Schülern.
Wird eine Schülerin oder ein Schüler aus Jahrgang 5 – 7 von einer Lehrkraft krank nach Hause entlassen, so muss in einem persönlichen Gespräch zwischen Lehrkraft und einem Erziehungsberechtigten sichergestellt werden, dass die Erziehungsberechtigten ab dem Verlassen des Schulgeländes die Verantwortung für das Kind übernehmen.
Arzt- und andere Termine (Führerscheinprüfungen) sind möglichst außerhalb der Schulzeit zu vereinbaren.
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler wegen einer Schulveranstaltung (Chor, Orchester, Sportveranstaltung, Exkursion usw.) fehlt, werden dadurch versäumte Unterrichtsstunden nicht als Fehlzeiten gezählt. Die für die Abwesenheit verantwortliche Lehrkraft informiert über die Teilnahme an solchen Veranstaltungen durch eine Mail an das Kollegium. Aus besonderen Gründen können Schülerinnen und Schüler vom Unterricht beurlaubt werden. Die Beurlaubung muss von den Eltern oder von den volljährigen Schülerinnen oder Schülern schriftlich beantragt werden. Für die Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern bis zu zwei Tagen ist die Klassenleitung zuständig. Über Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien oder ab drei Tagen entscheidet die Schulleitung.
Schülerinnen und Schüler, die Unterrichtsstunden verpasst haben, informieren sich über die verpassten Inhalte und arbeiten diese nach.
Auf dem Schulgelände dürfen sich während der Unterrichtszeit nur Schülerinnen und Schüler unserer Schule, ihre Eltern sowie Lehrkräfte und Schulpersonal aufhalten.
Eine der Schule angemessene Kleidung ist erwünscht.
Essen und Kaugummikauen ist im Unterricht untersagt. Trinken ist gestattet, wenn dabei der Unterrichtsverlauf nicht gestört wird.
Gegenstände wie Waffen, Spielzeugwaffen, Messer, Sprays aller Art, Laserpointer usw. gehören nicht in die Schule. Sie werden einbehalten und nur an die Erziehungsberechtigten zurückgegeben. Waffen werden der Polizei (AGGAS) übergeben.
Das Befahren des Pausenhofs mit Fahrzeugen aller Art ist grundsätzlich verboten. Das gilt auch für Roller und Skateboards. Ausnahmen kann es im Sportunterricht und AGs geben.
Fahrräder und Motorräder werden an den für sie vorgesehenen Plätzen abgestellt.
Während des Aufenthaltes von Schülerinnen und Schüler in den Fachräumen der naturwissenschaftlichen Fächer führt eine Lehrkraft die Aufsicht.
Die Durchgänge zwischen Haus C und den Häusern A und B dürfen außer von Lehrkräften nur von einzelnen dazu berechtigten Schülerinnen und Schülern oder in Begleitung von Lehrkräften benutzt werden.
Alkohol und andere Drogen sind auf dem Schulgelände verboten. Wer Drogen mit in die Schule bringt, muss mit Ordnungsmaßnahmen rechnen. Zum Thema „Rauchen“ stellt das Hessische Schulgesetz fest: „Rauchen ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht gestattet.“ Dieser Satz gilt für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und alle anderen Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten. Im Übrigen untersagt das Jugendschutzgesetz generell Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit.
Die Nutzung von Smartphones ist den Jahrgängen 5 – 10 mit Betreten des Schulgeländes bis zur Mittagspause nicht gestattet. Für die Jahrgänge 5 – 7 ist die Nutzung auch während der Mittagspause nicht gestattet.
Für die restlichen Jahrgänge ist die Nutzung von Smartphones unter folgenden Bedingungen erlaubt:
Musikhören ist nur mit Kopfhörer gestattet.
Signaltöne usw. sind auf stumm zu stellen.
Das Fotografieren, Filmen und die Aufnahme von Audiomitschnitten auf dem Schulgelände ist nur zu Unterrichtszwecken oder mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft erlaubt. Dabei sind in jedem Fall die rechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Über die Nutzung von Smartphones im Unterricht entscheidet die jeweilige unterrichtende Lehrkraft individuell.
Das Tragen und die Nutzung von Smartwatches und andere mit dem Smartphone verbundene Endgeräte (auch Kopfhörer) sind für die Klassen 5 – 10 mit Betreten des Schulgeländes nicht gestattet. Für die Jahrgänge 5 – 7 ist die Nutzung auch während der Mittagspause nicht gestattet. Für die restlichen Jahrgänge ist die Nutzung von Smartwatches unter folgenden Bedingungen erlaubt:
Smartwatches und andere mit dem Smartphone koppelbare Endgeräte dürfen den Unterrichtsverlauf nicht stören. Sie dürfen während des Unterrichts nicht mit dem Smartphone verbunden sein. Auf Verlangen der Lehrkraft sind diese abzunehmen.
Bei Lernkontrollen/Klassenarbeiten/Klausuren ist das Tragen von Smartwatches und anderen mit dem Smartphone koppelbaren Endgeräten nicht gestattet.
Smartwatches mit Abhör- bzw. Mithörfunktion sind in Deutschland generell verboten.
Tablets oder Laptops können nach Erlaubnis der unterrichtenden Lehrkraft ab Jahrgang 8 im Unterricht benutzt werden.
Die Schülerin bzw. der Schüler hat die technischen Voraussetzungen (z. B. ausreichend Akku, Installation der benötigten Apps, …) sicherzustellen. Zudem muss eine passende, der Heftführung entsprechende, Struktur angelegt werden. Die Lehrkräfte beraten und unterstützen dahingehend bei Bedarf.
Im Unterricht sind ausschließlich die mit der Lehrkraft abgesprochenen Apps zu nutzen. Dies schließt auch Large Language Models (wie ChatGPT) und andere Angebote künstlicher Intelligenz, Internetbrowser usw. mit ein.
Alle Schülerinnen und Schüler müssen auch bei Nutzung eines Tablets oder Laptops täglich analoges Schreibwerkzeug mit sich führen.
Das Abfotografieren und Teilen von Buchseiten, Arbeitsblättern, Tafelanschrieben und dergleichen sind nur nach ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft und im Rahmen der gesetzlichen Regelungen (Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, …) gestattet.
Alle Schülerinnen und Schüler mit unterschriebener „Nutzungsvereinbarung für Schülerinnen und Schüler über die Nutzung des Portals IServ sowie des Internetzugangs und des WLAN-Zugangs zu IServ“ haben in der Schule über das WLAN „GI-LIO Wifi“ jederzeit Zugang zum schulischen IServ-Server, um auf die entsprechenden Module (Dateien, Mails, Vertretungsplan, Arbeitsaufträge, …) zugreifen zu können. Der Zugang zum Internet ist für die Klassen 5 – 10 nach vorheriger Freigabe durch die Lehrkräfte zeitlich festgelegt möglich. Die Oberstufenschülerinnen und –schüler haben freien Zugang zum Internet.
Die Lehrkraft darf die Nutzung von digitalen Endgeräten im Unterricht untersagen, wenn es aus ihrer Sicht erforderlich ist. Bei der Nutzung eines digitalen Endgeräts in der Schule verpflichtet sich die Schülerin bzw. der Schüler, den Lehrkräften auf Verlangen Einsicht in die digitalen Unterrichtsmaterialien zu gewähren.
Bei Verstößen gegen die Nutzungsregelungen werden die elektronischen Geräte bis zum Ende des individuellen Schultages eingezogen und im Sekretariat hinterlegt. In besonderen Fällen werden elektronische Geräte nur den Erziehungsberechtigten ausgehändigt. Dies trifft insbesondere zu bei mindestens dreimaligem Verstoß, Täuschungsversuchen bei Klausuren/Prüfungen oder unerlaubtem Fotografieren, Filmen, Erstellen von Audiomitschnitten, der Darbietung und Verbreitung von sexuellen oder gewaltverherrlichenden Inhalten und allen weiteren Verstößen, die den Klassen- oder Schulfrieden erheblich stören.
Gegenüber jedem einzelnen Schüler oder jeder einzelnen Schülerin kann zudem ein Verbot zur Nutzung von digitalen Endgeräten angeordnet werden, wenn ein grobes Fehlverhalten vorliegt. Ein solches liegt insbesondere vor bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte, der Darbietung und Verbreitung von sexuellen oder gewaltverherrlichenden Inhalten sowie Drohungen, Beleidigungen oder Hetze gegen andere bis hin zu Mobbing mittels Smartphone oder einem anderen elektronischen Gerät im schulischen Kontext. Das gilt auch, wenn dies außerhalb der Schulzeit vorfällt und schulische Auswirkungen hat.
Jeder ist für den Zustand des Schulgebäudes und des Schulgeländes mit verantwortlich. Die Klassen sorgen für die Sauberkeit in ihren Klassenräumen. Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe sind für die Sauberkeit in den Räumen mitverantwortlich, die sie für ihre Kurse nutzen.
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis Einführungsphase übernehmen im Schuljahr wochenweise den Ordnungsdienst (Schulhof, Cafeterien, Stephanstraße usw.) und werden dabei von den unterrichtenden Lehrkräften beaufsichtigt. Ausnahme sind differenzierte Kurse (WU, 2. Fremdsprache, Religion/Ethik usw.)
Absichtliches oder unachtsames Wegwerfen von Müll auf den Schulhof sowie in Unterrichts- und Aufenthaltsräumen widerspricht dem erwünschten Verhalten innerhalb der Schulgemeinde und ist ein Verstoß gegen die Schulordnung.
Nach der letzten Unterrichtsstunde werden in der Regel die Stühle auf die Tische gestellt und der Raum besenrein verlassen. Schülerinnen und Schüler achten mit darauf, dass die Fenster geschlossen sind, das Licht ausgeschaltet und die Heizung sinnvoll eingestellt ist. Beschädigungen müssen sofort den Hausmeistern und dem Schulleiter gemeldet werden. Diese schreiben Schadensmeldungen oder reparieren den Schaden selbst.
Die Einrichtungen der Schule, die Lehr- und Lernmittel sind sorgsam zu behandeln. Bücher sind einzubinden. Beschädigte oder verlorene Lehr- und Lernmittel oder sonstige Einrichtungen der Schule müssen gleichwertig ersetzt werden. Sofern der Verursacher eines Schadens festgestellt werden kann, sind er oder seine Erziehungsberechtigten für die Regelung von Schäden verantwortlich.
In den großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler ihre Unterrichtsräume. Lehrerinnen und Lehrer verschließen die Räume, achten dabei auf Fenster, Heizung, Licht und den Zustand der Räume und schicken ihre Gruppen auf den Weg zur Pause. Sie führen gemäß dem Aufsichtsplan aktiv die Aufsicht auf den Höfen und in den Gebäuden. In den Pausen können sich die Schülerinnen und Schüler in den freigegebenen Bereichen aufhalten. Änderungen der Bereiche sind zu beachten. Spiele, die ein erhöhtes Verletzungsrisiko bergen, sind nicht gestattet. Ballspiele sind nur mit weichen Bällen erlaubt. Das Werfen von Schneebällen ist verboten.
In den Pausen am Vormittag ist das Verlassen des Schulgeländes für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I verboten. Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5, 6 und 7 dürfen das Schulgelände nicht vor dem regulären Unterrichtsschluss verlassen, auch nicht in Freistunden und in der Mittagspause. Die Aufsichtspflicht der Schule erlischt bei eigenmächtigem Verlassen des Schulgeländes.
Beim Überqueren der Straße ist die Ampel zu benutzen.
Bei Konfliktfällen sollten die Betroffenen das Gespräch mit der Vertrauenslehrkraft oder der Schulseelsorge suchen, wenn das direkte Gespräch nicht zielführend war.
Bei Störungen des Unterrichts und bei Verstößen gegen die Schulordnung können die folgenden Maßnahmen angeordnet werden:
Wiederholte Verstöße gegen die Schulordnung werden in der Sozialverhaltensnote berücksichtigt.
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler den Schulbetrieb erheblich stört, die Sicherheit anderer Personen gefährdet oder Sachschäden verursacht, sind Ordnungsmaßnahmen angebracht, wie sie im Hessischen Schulgesetz enthalten sind.
Schülerinnen und Schüler, die mutwillig Schäden oder unnötige Reinigungsarbeiten verursachen, müssen für die entstehenden Kosten aufkommen.
Als digitales Kommunikationsmittel für alle schulischen Belange dient ausschließlich IServ.
Gäste unserer Schule melden sich im Sekretariat (Haus C, zweites Stockwerk) an. Die Schule ist während der Schulzeit kein Treffpunkt für Schülerinnen und Schüler anderer Schulen. Schulfremde Personen, die von Lehrkräften oder anderen Vertretern der Schule zum Verlassen des Schulgeländes aufgefordert werden, müssen dies unverzüglich tun.
Bei einem Feueralarm verlassen Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude so, wie es der Alarmplan im Klassenzimmer zeigt. Die Beschädigung und die missbräuchliche Benutzung der Feuermelder ist eine ernste Störung der Sicherheit in der Schule und wird bestraft.
Das Verhalten in anderen Krisenfällen wird mit den Lehrkräften zu Beginn jedes Schuljahres besprochen. Verantwortlich ist das Krisenteam der Liebigschule.
Unfälle müssen sofort im Sekretariat gemeldet werden.
Die Benutzerordnung der Mediathek sowie Fachordnungen in Werk- und Fachräumen sind Teil dieser Schulordnung.
Die Veröffentlichung oder Verbreitung schulinterner Informationen und Daten – insbesondere im Internet – bedarf der Absprache mit der Schulleitung.